Mit einer kompetenten Pflegeberatung die Pflegequalität sichern
Manchmal wird die Pflege eines Angehörigen etwas unterschätzt. Vor allem ist einiges Wissen in Bezug auf Pflegetechniken und Möglichkeiten zur Entlastung notwendig. Deshalb ist eine entsprechende Beratung bei Pflegebedürftigkeit vom Gesetzgeber vorgesehen.
Gesetzliche Verpflichtung für pflegende Angehörige
Pflegende Angehörige sind gesetzlich dazu verpflichtet, in regelmäßigen Abständen an einer Beratung teilzunehmen. Die Pflegeberatung ist eine Hilfestellung, damit sichergestellt wird, dass Sie mit der Pflege Ihrer Angehörigen nicht überfordert sind und ein erfahrener Ansprechpartner bei Fragen vorhanden ist.Obwohl der Beratungseinsatz gesetzlich vorgeschrieben ist, sollten Sie, als pflegende(r) Angehörige(r), diesen Beratungseinsatz als beratende Hilfe und Unterstützung bei der häuslichen Pflege sehen. Mit einem Pflegeberatungsgespräch unterstützen wir Sie.
Pflegeberatung nach § 37 Absatz 3 SGB XI - Pflegeberatungsgespräch
Die Pflegeberatung nach § 37 Absatz 3 wird von den Pflegekassen vorgeschrieben und finanziert.
Beratungsinhalte:
- Kontrolle der vorhandenen Pflegehilfsmittel, ggf. notwendige Hilfsmittel empfehlen
- Information über zusätzliche Betreuungsmöglichkeiten
- Überprüfung der Pflegesituation, ggf. hilfreiche Empfehlungen geben
- Unterstützung, wenn die Höherstufung des Pflegegrades erforderlich ist
- Bei Veränderung des Pflegezustandes, Antrag auf Verschlimmerung bei der Pflegekasse stellen. Hilfestellungen bei Anträgen bei Verschlimmerung
- Informationen zur Verbesserung/Anpassung des Wohnumfeldes
- Beratungen bzgl. prophylaktischer Maßnahmen
- u.s.w.
Unsere ausgebildeten Pflegeberaterinnen und Pflegeberater stellen eine Bescheinigung über den Pflegeeinsatz aus.
Dieser wird direkt zur zuständigen Pflegekasse geschickt. Die Beratungskosten werden mit der Pflegekasse abgerechnet.
Als Service denken wir an Ihren Beratungstermin. Wenn Sie es wünschen, rufen wir Sie frühzeitig an, um einen Beratungstermin mit Ihnen abzusprechen. So wird kein Termin verpasst.
MERKE: wenn ein Beratungstermin verpasst wird, kann die Kasse das Pflegegeld kürzen oder die Zahlung einstellen!
Benötigen Sie als pflegende/r Angehörige/r weitere Beratung, bieten wir Ihnen gern eine weitere, für Sie kostenlose Angehörigenberatung an.
Siehe hierzu : Pflegeberatung nach § 45 SGB XI
Sprechen Sie uns an oder schreiben Sie uns direkt eine E-Mail an die Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!!